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Aktuelles
06.07.2007
Sparerfreibetrag wird ab 01.01.2009 zum Sparer-Pauschbetrag.

Bitte beachten Sie, dass die Bundesregierung den bisherigen Sparerfreibetrag mit Wirkung vom 01.01.2009 in einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.602 Euro (Verheiratete) umwandelt. Der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro (Alleinstehende) bzw. 102 Euro (Verheiratete) wird ersatzlos gestrichen. Bisher abzugsfähige höhere Werbungskosten bleiben in Zukunft unberücksichtigt.



02.01.2006
Wohnungsbauprämie seit 2004 nur reduziert!

Die Höhe der Wohnungsbauprämie ist seit dem 01.01.2004 von 10% auf 8,8% reduziert. Das gilt auch für bereits bestehende Verträge.

Auf jährliche Sparleistungen bis zu 512,-- Euro ( 1.024,-- Euro bei Ehepaaren) erhalten Sie 8,8% Wohnungsbauprämie, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen 25.600,-- Euro (51.200,-- Euro bei Ehepaaren) nicht übersteigt. Brutto darf das Einkommen vor allem für Familien mit Kindern deutlich höher sein. Die Förderung ist für alle Privatpersonen ab dem 16. Lebensjahr möglich.

Bitte informieren Sie sich jetzt über Ihre maximalen Fördermöglichkeiten bei mir.

01.08.2006
Zusätzlicher Sparerfreibetrag?

Für Kapitalanlagen in Ländern mit bestehender Doppelbesteuerungsabkommen gibt es erhebliche Steuervorteile. Und das bereits ab 6% Ausschüttung p.a.

Zum Beispiel: Österreich bis 30.000,-- Euro Anlagebetrag, USA bis ca. 35.000,-- USD Anlagebetrag.

Die Erträge aus der Anlage bleiben im Herkunftsland steuerfrei. In Deutschland unterliegen die Einnahmen lediglich dem Progressionsvorbehalt.

Gerne informiere ich Sie über weitere Details.


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